Unfallversicherung
In Deutschland geschieht nahezu im Sekundentakt ein Unfall. Dass Sie über den gesetzlichen Unfallschutz ausreichend versichert wären, ist leider ein Irrtum. Die gesetzliche Absicherung gilt nur während der Arbeitszeit bzw. auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Das bedeutet, dass Berufstätige und Kinder ihre Freizeit ohne Unfallschutz verbringen - Hausfrauen sogar den ganzen Tag. Die private Unfallversicherung bietet dagegen einen 24-Stunden-Rundumschutz. Versicherungsschutz besteht überall und zu jeder Zeit.
Folgende Versicherungsleistungen können Sie vereinbaren:
Einmalige Invaliditätsleistung (mit Progression)
- Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt - ansonsten anteilsmäßig.
Lebenslange Unfallrente
- Anstelle einer einmaligen Geldleistung kann auch eine lebenslange Unfallrente beantragt werden (auch zusätzlich zur Invaliditätsleistung möglich). Die volle Rente wird fällig, sobald ein Unfallereignis zu einer mindestens 50-prozentigen Einschränkung von Körper oder Geist geführt hat.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Wenn dieser Zusatz vereinbart ist, wird für jeden Tag, den man aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen muss, der vereinbarte Betrag gezahlt. Die Zahlung ist meistens auf zwei Jahre beschränkt. Ist außerdem ein Genesungsgeld vereinbart, wird nach dem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen (oft beschränkt auf 100 Tage) nochmals der vereinbarte Tagessatz geleistet.
Todesfall- Leistung
- Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, wird den Hinterbliebenen die vereinbarte Summegezahlt.
Darüber hinaus gibt es viele Deckungserweiterungen, die oft beitragsfrei enthalten sind.
Kostenlose Erweiterungen sind zum Beispiel:
Kosmetische Operationen
- Ist nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild (z.B. das Gesicht) verändert, werden die Aufwendungen für eine kosmetische Operation erstattet.
Bergungskosten
- Verunglückt die versicherte Person beispielsweise auf der Ski-Piste oder beim Wandern, werden die Kosten für die Bergung (zum Beispiel durch einem Helikopter) bis zur vereinbarten Summe übernommen.
Kurkostenbeihilfe und mehr...
Hier können Sie die für Sie interessierende Versicherung/-en berechnen und nach Wunsch auch sofort online abschließen.
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