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Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist heute unverzichtbar, will man sich im Alter nicht stark einschränken oder gar in die Altersarmut abrutschen. Um die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente zu schließen, schließen Sie eine private Rentenversicherung ab. Vertragsgemäß zahlt der Versicherer Ihnen zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche und lebenslange Rente. Stattdessen können Sie auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Sie zahlen während Ihres aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhalten als 'Extra' staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert: der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung. Damit liegt die Rendite der Riesterrente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.

Wer hat Anspruch auf die Riester Rente?

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen.

Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte • Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Auszubildende
  • nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
  • geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften • behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
  • Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Tipp: Familien mit Kindern erhalten besonders hohe Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen bei 4 % des Bruttogehalts.

Welche Leistungen erhalte ich bei der Riester-Rente?

Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus einer:

  • lebenslangen Rente
  • einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit (die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt).
  • einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch früher beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sich die monatlichen Rentenzahlungen jedoch geringer als bei Rentenbeginn mit 67 Jahren. Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in den Riester-Vertrag einzahlen, abzüglich der jeweils erhaltenen Zulagen. Eine Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.

Beispiel:

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 €.

Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig.

Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4 % (= 1200 €), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 950 € (2 x 175 € für Mann und Frau + 2 x 300 € für die Kinder).

Der Eigenbeitrag liegt bei nur 250 € (1.200 € - 950 €). Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.

Hier können Sie die für Sie interessierende Versicherung/-en berechnen und nach Wunsch auch sofort online abschließen.

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