Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung, die in erster Linie für Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, relevant ist. Sie haben die Pflicht, sich bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Hauptaufgabe der GKV ist es, die Gesundheit des Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen, seinen Gesundheitszustand zu verbessern oder seine Krankheitsbeschwerden zu lindern. Grundsätzlich haben alle Versicherten denselben Leistungsanspruch zu erwarten. Der Leistungsumfang der GKV ist im fünften Buch Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Krankenkassen müssen dafür sorgen, dass die Versorgung bei Krankheit für jeden Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Krankenkasse darf nur Leistungen bezahlen, die auch medizinisch notwendig sind. Mit Bezug auf diesen Hintergrund können Krankenkassen mit eigenen Satzungsregelungen eine Mehrleistung gestatten.
Dazu gehören etwa:
- die häusliche Krankenpflege,
- die Haushaltshilfe,
- die Rehabilitation oder
- die Verhütung von Krankheiten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Krankenversicherungsbeiträge nicht nach dem Alter oder dem Gesundheitszustand, wie es bei der private Krankenversicherung der Fall ist. Stattdessen richtet sich die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Einkommen des Versicherten. Der Versicherte zahlt einen festen Prozentsatz seines Einkommens.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in Deutschland klar geregelt und strukturiert. Sie werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht und lassen sich unterteilen in:
- häusliche Pflege,
- medizinische Rehabilitation,
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Krankengeld,
- Leistungen bei Krankheit,
- Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen sowie
- Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung, die für die Leistungserbringung gelten, und folgt den Richtlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat. Geldleistungen, die einem Versicherten zustehen, werden unmittelbar von der Krankenkasse ausgezahlt. Einige Krankenkassen bieten neben den gesetzlichen Leistungen auch Wahlleistungen an, diese müssen aber von den Versicherten zusätzlich bezahlt werden.
BKK-Pfalz Highlights:
Professionelle Zahnreinigung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für zwei eingehende zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen im Jahr, außerdem einmal jährlich die Kosten für das Entfernen von Zahnstein. Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den Standardleistungen. Im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrags mit ausgewählten Zahnarztpraxen und der IMEX Dental- und Technik GmbH übernimmt die BKK Pfalz für Versicherte ab 18 Jahren zweimal jährlich die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Die Vertragszahnärzte finden Sie unter www.zahnersatz-zuzahlungsfrei.de
Zahnersatz ohne Zuzahlung
Zahnersatz — das klingt erst einmal nach extrem hohen Preisen. Es geht aber auch anders! Dank der guten Vernetzung und Kooperation der BKK Pfalz mit ausgewählten Zahnärzten im Praxis-Netzwerk und der IMEX Dental und Technik GmbH, gibt es tatsächlich die Möglichkeit, dass Ihr Eigenanteil für zahnärztliche Behandlungen komplett entfällt. Die Vertragszahnärzte finden Sie unter www.zahnersatz-zuzahlungsfrei.de
Kinder im Krankenhaus
Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, geht es ihm selbstverständlich besser, wenn eine Begleitperson während des Aufenthalts dabei ist. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder deutlich schneller gesund werden, wenn eine enge Bezugsperson in der Nähe ist. Deshalb übernimmt die BKK Pfalz bei Kindern unter 7 Jahren unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen.
Impfungen
Gegen viele Krankheiten können Sie sich mit einer Schutzimpfung wappnen. Manche Impfungen werden für alle empfohlen, wie etwa die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Polio; andere nur für bestimmte Personenkreise, wie die HPV-Impfung für 9- bis 14-jährige Mädchen. Die BKK Pfalz übernimmt die kompletten anfallenden Kosten für alle empfohlenen Impfungen. Als besonderen Service übernimmt die BKK Pfalz auch die Kosten aller von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen für Ihre private Urlaubsreise!
Versichern Sie Ihre Familie kostenlos
Welche Angehörigen kostenfrei versichert werden dürfen, ist gesetzlich geregelt:
- Kinder bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- Kinder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in die Schule gehen oder studieren
- Ehegatten, die ein Einkommen unter 415 Euro haben
- Ehegatten, die eine geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro ausüben
Für familienversicherte Kinder gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von 415 Euro bzw. 450 Euro bei geringfügiger Beschäftigung. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind eine Beschäftigung ausüben möchte und prüfen, ob die Familienversicherung möglich ist.
Online abschließen:
Oder schriftlich:
Antrag Freiwillig Versicherte BKK
Mitgliedschaftsantrag Studierende BKK
Mitgliedschaftsantrag Schüler BKK
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