Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor der finanziellen Belastung aufgrund von Gerichts- und Anwaltskosten und steht dem Versicherten zur Seite. Egal ob Mieter oder Vermieter, Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Verkehrsteilnehmer – niemand ist vor sicher vor Rechtsstreitigkeiten.
Ein Rechtsstreit kann ganz schön ins Geld gehen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Verfahren schnell zu einer ernsthaften finanziellen Bedrängnis führen. Rechtschutzversicherungen sind dafür da, dass Sie unabhängig von ihrer finanziellen Lage Ihre Ansprüche vor Gericht vertreten können. Egal, ob der Besitzer einer Rechtschutzversicherung verklagt wird und sich vor Gericht verantworten soll oder ob er selbst Opfer einer Straftat oder eines Vergehens geworden ist und Klage erheben will – Rechtschutz besteht in jeder Situation. Wollen Sie Klage einreichen, prüft Ihre Rechtschutzversicherung die Chancen vor Gericht.
Nichtselbstständige
Die "normale" Rechtsschutzversicherung gilt für alle Personen, die nicht selbstständig tätig sind. Es kann entweder ein Single Tarif beantragt oder die gesamte Familie versichert werden. Zur Familie gehört der Ehepartner oder auch der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner, wenn dieser im Antrag genannt ist. Minderjährige Kinder sind im Familientarif ebenfalls versichert. Ebenso volljährige Kinder, solange sie unverheiratet sind und sich in der Schule oder in einer nahtlos an die Schulzeit anschließenden Erst-Berufsausbildung (oder Erst-Studium) befinden.
Privatrechtsschutz
Im privaten Bereich sind folgende Rechtsfälle versichert:
- Schadensersatz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, vor Sozialgerichten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Beratung im Familien- und Erbrecht
Berufsrechtsschutz
Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz beantragt werden und schütz vor allen Streitigkeiten rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Wenn Sie zum Beispiel entlassen werden, übernimmt die Versicherung eine etwaige Wiedereinstellungsklage.
Verkehrsrechtsschutz
Gerade beim Autofahren kann es schnell zu Streitigkeiten, beispielsweise nach einem Unfall kommen. Mit dem Verkehrsrechtsschutz ist man nicht nur als Fahrer seiner eigenen Fahrzeuge versichert, sondern auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
Wohnungsrechtsschutz
Der Wohnungsrechtsschutz bietet Versicherungsschutz bei Streitigkeiten rund um Ihr (gemietetes) Haus, Grundstück oder Wohnung. Auch vermietete Objekte können versichert werden.
Selbstständige, Freiberufler und Firmen
Selbstständige und Unternehmen können nicht den Tarif für Nichtselbstständige beantragen (auch nicht, wenn nur private Rechtsfälle versichert werden sollen). Es gibt auch für Selbstständige Tarife, die nur den privaten Bereich versichern, es empfiehlt sich jedoch den so genannten Kompakt-Firmenrechtsschutz zu beantragen. Beim Firmenrechtsschutz sind der private Bereich für den Geschäftsführer und seine Familie versichert, sowie Rechtsstreitigkeiten das Unternehmen die selbstständige Tätigkeit betreffend. Welche Rechtsstreitigkeiten genau für Unternehmen versichert werden können, steht in den Tarifdetails und den hinterlegten Versicherungsbedingungen. Ausgeschlossen ist beim Unternehmensrechtsschutz stets der Vertragsrechtsschutz (z.B. Kunde zahlt Rechnung nicht).
Hier können Sie die für Sie interessierende Versicherung/-en berechnen und nach Wunsch auch sofort online abschließen.
Rechtschutzversicherung DEURAG
Rechtschutzversicherung VHV Versicherungen
Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen in der Rechtsschutzversicherung.